Tierschutzpartei
Dortmund

Im Finanzausschuss:
Antrag für Steuerbefreiung von Tierheimhunden abgelehnt!

09.02.2024

„Wir sind sehr enttäuscht davon, dass CDU und SPD unserem Antrag nicht gefolgt sind, die Aufnahme von Tierschicksalen aus dem Tierheim finanziell zu unterstützen und so mit großer Symbolwirkung etwas für den Tierschutz in unserer Stadt zu tun!“, so Sebastian Everding, sachkundiger Bürger für die Tierschutzpartei als Teil der Fraktion Die Linke+ im Rat der Stadt Dortmund, der den Antrag zunächst im Dezember in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) einbrachte. Aufgrund der Zuständigkeit für Finanzfragen wurde der Antrag dann in die heutigen Sitzung des Finanzausschusses weitergeleitet und dort ausschließlich durch die eigene Fraktion sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei unterstützt.

Ein Hintergrund des Antrages war die Aussage der Verwaltung, welche das städtische Dortmunder Tierheim in einer Anfrage aus dem November als „weiterhin voll ausgelastet“ beschrieb. So hat sich der Tierbestand im Tierschutzzentrum im Vergleich zum Vorjahr nochmals erhöht. Wurden im Jahr 2022 noch durchschnittlich 45 Hunde pro Tag betreut, hat sich in diesem Jahr der tägliche Durchschnitt auf 57 Hunde erhöht. Auch der Bereich der Katzen und Kleintiere verzeichnet eine deutliche Steigerung.

Im Einzelnen baten wir um Beratung und Beschlussfassung, um die nachfolgende Änderungen in die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund aufzunehmen:

  1. Erweiterung in § 4 Steuerbefreiung um f) (neu): Dortmunder*innen, die Hunde
    aus dem Tierschutzzentrum Dortmund übernehmen, erhalten eine
    Steuerbefreiung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der
    Übernahme.
  2. Bei Hunden, die zur Pflege, Verwahrung oder zur Haltung auf Probe
    angeschafft werden, beginnt die Steuerpflicht erst nach einer Frist von sechs
    Monaten.

„Wir sind uns bewusst, dass bei der Entscheidung ein Tier aus dem Tierheim bzw. dem Tierschutz aufzunehmen, wirtschaftliche Gründe meist nur eine untergeordnete Rolle spielen, dennoch hätte ein positiver Beschluss geholfen, die Situation im Dortmunder Tierheim zu verbessen und neue Herrchen und Frauen zu entlasten. Leider sind einige Parteien für Argumente mit sozialem oder tierschutztechnischen Hintergrund nicht zu gewinnen, wirkliche Gegenargumente wurden nicht genannt – Herzlos!“ so Michael Badura, Ratsmitglied für die Tierschutzpartei und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke+.

Rechtliche Grundlage des Antrages war dabei die Auskunft des Rechtsamtes der Stadt Dortmund (zuletzt auf eine derartige Anfrage der CDU-Fraktion im Jahr 2017), nach der ein großer Handlungsspielraum des Satzungsgebers besteht. Speziell für die Aufnahme von Hunden aus Tierheimen ist die Möglichkeit einer Steuerbefreiung anerkannt, wird als rechtlich unbedenklich eingestuft und bereits in vielen deutschen Städten praktiziert.

Auch eine Erweiterung der zweimonatigen Frist vor dem Beginn der Steuerpflicht um viel Monate stellte für die Partei eine sinnvolle Erweiterung dar, falls Tiere, beispielsweise für eine Weitervermittlung durch Aktive im Tierschutz, zur Pflege gehalten werden.

(se)

Symbolbild Tierheimhund - Foto: S.Everding

Pressekontakt:

Sebastian Everding
sebastian-everding @ tierschutzpartei.de